Abrechnung
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der TK ein. Die TK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Leistungserbringer
Die Mitglieder der nachstehenden Verbände haben zum Beispiel eine entsprechende Qualifikation.
Bei Patienten mit privater Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen immer häufiger die Kosten für osteopathische Behandlung.
Die Krankenkassen bitten ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Der Anspruch setzt voraus, dass die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept ist vorzulegen.
die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Wenden auch Sie sich an Ihren persönlichen Kundenberater Ihre Krankenkasse, er berät sie zu den Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung und den Modalitäten der Abrechnung.
Behandlungsgebühr
Praxis für Physiotherapie und Osteopathie in Nürnberg
Therapiezentrum am Schloss
Ansbacher Str. 131, D-
Tel. 0911 -
Fax. 0911 -